Kosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Das RVG geht dabei nicht vom Zeitaufwand des Anwalts, sondern vom Gegenstandswert aus. Sofern es in Einzelfällen geboten ist, kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden, aufgrund der nach Zeitaufwand abzurechnen ist. Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit sind uns wichtig. Wir klären bereits vor unserer Tätigkeit mit Ihnen die Art der Abrechnung und die voraussichtliche Höhe der Vergütung. Sollten Sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung – von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.